Liebe Schülerinnen und Schüler,
in dem Padlet findet ihr immer die aktuellsten Informationen zur BO. Die Jahrgangsstufe 8 kann sich über Potentialanalyse und Berufsfelderkundung, die Jahrgangsstufe 9 über das Praktikum informieren. Die Jahrgangsstufen 9/10 finden hier alles zu aktuellen Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung, weiterführenden Schulen und freien Ausbildungsplätzen. Das Angebot wird abgerundet durch Informationen zu Schüler-Online (Jahrgang 10) und den Kontaktdaten sowie den Terminen der Schulsprechstunden unserer Berufsberaterin Frau Ludwig. Unterstützung und Beratung erhaltet ihr zudem vom Team der beruflichen Orientierung (Herr Römer, Herr Eichhorst, Frau Escher). Sprecht uns gerne an. Jetzt aber erstmal viel Spaß beim An- und Durchklicken des Padlets.
Realschule Halden
SchaukastenBereits im fünften Jahr wird „Nächstenliebe“ zum Projekt
Im Rahmen des Religionsunterrichts lernten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 in zwei Kursen des evangelischen Religionsunterrichts das „Gleichnis vom barmherzigen Samariter“ kennen, dessen Ende dann „geh und handele ebenso“ wörtlich genommen wurde. 20 Euro Startkapital stellten die Religionslehrerinnen Frau Runde und Frau Madeja zur Verfügung. Die Kinder backten und verkauften Kuchen, bastelten und waren sehr kreativ. Aus dem investierten Startkapital wurden stolze 408 Euro. Die Summe kam erneut dem Kinderhospiz „Sternentreppe“ zugute und konnte stellvertretend an Kira Littwin überreicht werden.
Von Montag, 25.02.2019, bis Freitag, 01.03.2019, können Sie Ihr Kind bei uns im Sekretariat für die Klasse 5 im Schuljahr 2019/2020 anmelden.
Mo, 25.02.2019: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Di, 26.02.2019: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Mi, 27.02.2019: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Do, 28.02.2019: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Fr, 01.03.2019: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Neben dem Anmeldeschein sind bei der Anmeldung das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sowie das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Ist ein Elternteil im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bei der Anmeldung des Kindes verhindert, ist eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Sorgerechtsnachweis beizubringen. Sollte ein Vormundschaftsverhältnis bestehen, so ist die Vorlage der Bestallungsurkunde notwendig.