Realschule Halden

Hausaufgabenkonzept

Hausaufgabenkonzept der Realschule Halden

Prämisse:

  • Die Realschule Halden ist eine Schule ohne gebundenen Ganztag (vgl. Abs. 4.3 des Erlasses vom 05.05.2015)
  • Der zeitliche Umfang der Hausaufgaben beträgt durchschnittlich pro Tag 60 Minuten für die Jahrgangsstufe 5 bis 7 und 75 Minuten für die Jahrgangsstufe 8 bis 10 (vgl. Abs. 4.4 des Erlasses vom 05.05.2015).
    Konzept:
  • Damit die Menge der zu erledigenden Hausaufgaben in einem geordneten Rahmen und überschaubar für Schüler und Lehrpersonen erscheint, sind diese rechtzeitig vor Unterrichtsende zu benennen und in den Jahrgangsstufen 5/6 an der Tafel zu notieren.
  • Als Hausaufgabenzeit sind die Wochentage montags bis freitags gemeint. Sollte ein Schüler seine Hausaufgaben am Samstag oder Sonntag erledigen wollen, so bleibt dies eine individuell terminierte Regelung. Gleiches gilt für Feiertage. Absatz 4.3 des Erlasses („Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen“) bleibt davon unberührt.
  • Da Förderunterricht ein Angebot der Schule zur individuellen Förderung und kein verpflichtender Unterricht ist, dürfen an Nachmittagen mit Förderunterricht ebenfalls Hausaufgaben aufgegeben werden. Auch an Nachmittagen mit Arbeitsgemeinschaften dürfen Hausaufgaben aufgegeben werden.
  • Ein Überschreiten der Hausaufgabenzeit an einem Tag kann erfolgen, wenn der Schüler das gleiche Fach nicht am nächsten Tag auf seiner Stundentafel hat, aber die Hausaufgaben noch am selben Tag erledigen möchte.
  • Vorbereitungen auf Klassenarbeiten, Tests, Referate oder andere Überprüfungen sind hiervon nicht betroffen. Auch das Lernen von Vokabeln für die Fremdsprachen zählt nicht hierzu.
  • Zu dem eigentlichen Hausaufgabenumfang gehören nicht: die Überarbeitung von Heften, Mappen, Praktikumsmappen oder andere Maßnahmen, die der Ausstattung des Schülers zu Gute kommen oder aufgrund mangelnder vorheriger Leistungsbereitschaft oder zu Optimierung der Note zu einer zusätzlichen Arbeitszeit führen.
  • Schülerinnen und Schüler, die nach § 42 Abs. 2 des Schulgesetzes ihre Materialien, Aufgaben, Anforderungen für den Unterricht nicht erfüllt haben, müssen den Stoff entweder in der Schule oder zu Hause nacharbeiten. Diese Arbeitszeit ist nicht auf die Hausaufgabenzeit anzurechnen. Die nachzuarbeitende Zeit in der Schule (z.B. im Nachmittagsbereich) hat keine Auswirkungen auf die an diesem Tag zu erledigenden Hausaufgaben.
  • Zur Kontrolle für die Eltern dient der Schulplaner, in den jeder Schüler sorgfältig die zu erledigenden Hausaufgaben für das jeweilige Fach einträgt. Die Eltern bestätigen durch ihre wöchentliche Unterschrift, dass sie die schulische Arbeit Ihrer Kinder begleiten und sowohl die Hausaufgaben als auch Bemerkungen der Lehrkräfte zur Kenntnis genommen haben.
  • Lernprozesse sind individuell sehr unterschiedlich. Daher wird bei der Bearbeitung der Hausaufgaben ein zügiges und konzentriertes Arbeiten vorausgesetzt.
  • [Dieses Hausaufgabenkonzept wurde in der Lehrerkonferenz am 27.01.2017 in der Schulkonferenz am 26.06.2017 verabschiedet.]